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   BVerwG, 07.12.1984 - 6 PB 28.84   

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https://dejure.org/1984,6873
BVerwG, 07.12.1984 - 6 PB 28.84 (https://dejure.org/1984,6873)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.1984 - 6 PB 28.84 (https://dejure.org/1984,6873)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 1984 - 6 PB 28.84 (https://dejure.org/1984,6873)
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  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1984 - 6 PB 28.84
    Denn die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nicht schon dann gegeben, wenn eine Sache in tatsächlicher Hinsicht über den Einzelfall hinaus von Interesse ist (st.Rspr., vgl. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).
  • BVerwG, 01.12.1982 - 2 C 59.81

    Beamter auf Probe - Fristlose Kündigung - Personalrat - Unterbliebene Anhörung -

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1984 - 6 PB 28.84
    Die Revisibilität läßt sich auch nicht aus § 127 Nr. 2 BRRG herleiten, weil die Regelung über das Wahlrecht zur Personalvertretung dem personalvertretungsrechtlichen Organisationsrecht, nicht aber materiell dem Beamtenrecht zuzuordnen ist (vgl. BVerwGE 66, 291 [BVerwG 01.12.1982 - 2 C 59/81] [292];Urteil vom 24. November 1983 - BVerwG 2 C 28.82 - [DVBl. 1984, 440]).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1984 - 6 PB 28.84
    Denn die Beschwerde läßt insoweit eine substantiierte Darlegung darüber vermissen, inwiefern sich die unterbliebene Beweiserhebung dem Berufungsgericht nach seiner für das Beschwerdeverfahren maßgeblichen materiellrechtlichen Auffassung (vgl.Beschluß vom 6. Mai 1977 - BVerwG 6 B 5.77 - mit Nachweisen) hätte auf drängen, müssen und aus welchen Gründen die angefochtene Entscheidung auf der unterlassenen Aufklärung beruht oder doch beruhen kann (BVerwGE 31, 212 [217]).
  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 28.82

    Revisibilität - Landespersonalvertretungsgesetz - Unschädlichkeit eines Fehlers -

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1984 - 6 PB 28.84
    Die Revisibilität läßt sich auch nicht aus § 127 Nr. 2 BRRG herleiten, weil die Regelung über das Wahlrecht zur Personalvertretung dem personalvertretungsrechtlichen Organisationsrecht, nicht aber materiell dem Beamtenrecht zuzuordnen ist (vgl. BVerwGE 66, 291 [BVerwG 01.12.1982 - 2 C 59/81] [292];Urteil vom 24. November 1983 - BVerwG 2 C 28.82 - [DVBl. 1984, 440]).
  • BVerwG, 02.09.1983 - 6 P 29.82

    Der Begriff der Abordnung im Sinne des Personalvertretungsrechts - Aufspaltung

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1984 - 6 PB 28.84
    Das Oberverwaltungsgericht hat unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl.Beschluß vom 2. September 1983 - BVerwG 6 P 29.82 - [ZBR 1984, 80]) dargelegt, daß der Kläger aus personalvertretungsrechtlicher Sicht an die Straßenmeisterei Flensburg-Weiche abgeordnet sei.
  • BVerwG, 12.12.1979 - 6 P 7.79

    Revisibilität des Landespersonalvertretungsrechts - Vorlage aller

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1984 - 6 PB 28.84
    Wie der beschließende Senat in BVerwGE 59, 184 [BVerwG 12.12.1979 - 6 P 7/79] [185] näher ausgeführt hat, ist Landesrecht auch dann nicht revisibel, wenn es mit dem Bundesrecht inhaltlich übereinstimmt.
  • BVerwG, 06.05.1977 - 6 B 5.77

    Anforderungen an die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde im

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1984 - 6 PB 28.84
    Denn die Beschwerde läßt insoweit eine substantiierte Darlegung darüber vermissen, inwiefern sich die unterbliebene Beweiserhebung dem Berufungsgericht nach seiner für das Beschwerdeverfahren maßgeblichen materiellrechtlichen Auffassung (vgl.Beschluß vom 6. Mai 1977 - BVerwG 6 B 5.77 - mit Nachweisen) hätte auf drängen, müssen und aus welchen Gründen die angefochtene Entscheidung auf der unterlassenen Aufklärung beruht oder doch beruhen kann (BVerwGE 31, 212 [217]).
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