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BVerwG, 07.12.1984 - 6 PB 28.84 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.07.1984 - 19 L 6/83
- BVerwG, 07.12.1984 - 6 PB 28.84
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 07.12.1984 - 6 PB 28.84
Denn die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nicht schon dann gegeben, wenn eine Sache in tatsächlicher Hinsicht über den Einzelfall hinaus von Interesse ist (st.Rspr., vgl. BVerwGE 13, 90 [91, 92]). - BVerwG, 01.12.1982 - 2 C 59.81
Beamter auf Probe - Fristlose Kündigung - Personalrat - Unterbliebene Anhörung - …
Auszug aus BVerwG, 07.12.1984 - 6 PB 28.84
Die Revisibilität läßt sich auch nicht aus § 127 Nr. 2 BRRG herleiten, weil die Regelung über das Wahlrecht zur Personalvertretung dem personalvertretungsrechtlichen Organisationsrecht, nicht aber materiell dem Beamtenrecht zuzuordnen ist (vgl. BVerwGE 66, 291 [BVerwG 01.12.1982 - 2 C 59/81] [292];Urteil vom 24. November 1983 - BVerwG 2 C 28.82 - [DVBl. 1984, 440]). - BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus BVerwG, 07.12.1984 - 6 PB 28.84
Denn die Beschwerde läßt insoweit eine substantiierte Darlegung darüber vermissen, inwiefern sich die unterbliebene Beweiserhebung dem Berufungsgericht nach seiner für das Beschwerdeverfahren maßgeblichen materiellrechtlichen Auffassung (vgl.Beschluß vom 6. Mai 1977 - BVerwG 6 B 5.77 - mit Nachweisen) hätte auf drängen, müssen und aus welchen Gründen die angefochtene Entscheidung auf der unterlassenen Aufklärung beruht oder doch beruhen kann (BVerwGE 31, 212 [217]).
- BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 28.82
Revisibilität - Landespersonalvertretungsgesetz - Unschädlichkeit eines Fehlers - …
Auszug aus BVerwG, 07.12.1984 - 6 PB 28.84
Die Revisibilität läßt sich auch nicht aus § 127 Nr. 2 BRRG herleiten, weil die Regelung über das Wahlrecht zur Personalvertretung dem personalvertretungsrechtlichen Organisationsrecht, nicht aber materiell dem Beamtenrecht zuzuordnen ist (vgl. BVerwGE 66, 291 [BVerwG 01.12.1982 - 2 C 59/81] [292];Urteil vom 24. November 1983 - BVerwG 2 C 28.82 - [DVBl. 1984, 440]). - BVerwG, 02.09.1983 - 6 P 29.82
Der Begriff der Abordnung im Sinne des Personalvertretungsrechts - Aufspaltung …
Auszug aus BVerwG, 07.12.1984 - 6 PB 28.84
Das Oberverwaltungsgericht hat unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl.Beschluß vom 2. September 1983 - BVerwG 6 P 29.82 - [ZBR 1984, 80]) dargelegt, daß der Kläger aus personalvertretungsrechtlicher Sicht an die Straßenmeisterei Flensburg-Weiche abgeordnet sei. - BVerwG, 12.12.1979 - 6 P 7.79
Revisibilität des Landespersonalvertretungsrechts - Vorlage aller …
Auszug aus BVerwG, 07.12.1984 - 6 PB 28.84
Wie der beschließende Senat in BVerwGE 59, 184 [BVerwG 12.12.1979 - 6 P 7/79] [185] näher ausgeführt hat, ist Landesrecht auch dann nicht revisibel, wenn es mit dem Bundesrecht inhaltlich übereinstimmt. - BVerwG, 06.05.1977 - 6 B 5.77
Anforderungen an die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde im …
Auszug aus BVerwG, 07.12.1984 - 6 PB 28.84
Denn die Beschwerde läßt insoweit eine substantiierte Darlegung darüber vermissen, inwiefern sich die unterbliebene Beweiserhebung dem Berufungsgericht nach seiner für das Beschwerdeverfahren maßgeblichen materiellrechtlichen Auffassung (vgl.Beschluß vom 6. Mai 1977 - BVerwG 6 B 5.77 - mit Nachweisen) hätte auf drängen, müssen und aus welchen Gründen die angefochtene Entscheidung auf der unterlassenen Aufklärung beruht oder doch beruhen kann (BVerwGE 31, 212 [217]).